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2-G Regel in Hessen !

Das heißt, dass wir nur Hotelgäste beherbergen dürfen die geimpft oder genesen sind. Geschäftreisende die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen Negativ-Test voweisen und dürfen in unserem Haus übernachten, wir servieren jedoch für diese Gäste kein Frühstück. Das Restaurant/ Frühstücksraum ist nur für geimpfte oder genesene mit zusätzl. Negeatvtest oder Boosterung zugänglich.